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Fachkräfte
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen:

Fördermöglichkeiten   Erste Schritte im Betrieb   Integration im Betrieb

Fördermöglichkeiten

Für Arbeitgeber

Beratungsförderung - Internationals

Mit der Förderung Internationals wird die Rekrutierung und die nachhaltige Integration von Fachkräften aus dem Ausland unterstützt. Gefördert werden kleine und mittelständige Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Förderung von KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), je größe mit anderem Fördersatz
  • Förderung von Einstellung internationaler Fachkräfte, darunter auch Auszubildende und dual Studierende
  • Förderung einmalig mit bis zu drei Beschäftigungsverhältnissen

Nicht gefördert werden

  • Beschäftigungsverhältnisse von Internationals, die sich zum Einstellungszeitpunkt schon in Deutschland oder im EU/EWR-Raum aufhalten
  • Beschäftigungsverhältnisse, die vor Beginn der Richtlinie (2024) geschlossen wurden
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
Weitere Informationen
und Online Antrag

Internationalsförderung

Für Fachkräfte

Für Fachkräfte

Förderung über den Anerkennungszuschuss

Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Förderung für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und einen internationalen Abschluss anerkennen lassen wollen
  • und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet sowie an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können
  • Förderung von: Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertung (100 - 600 €), Qualifikationsanalysen (bis zu 1.200 €), Qualifizierungsmaßnahmen während der Anerkennung (bis zu 3.00 €)
  • Antrag auf Förderung muss vor Anerkennungsantrag gestellt werden - keine rückwirkende Förderung möglich
Weitere Informationen
und Online Antrag

Anerkennungszuschuss

Für Auszubildende

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann von Auszubildenden in Anspruch genommen werden, die in einer eigenen Wohnung leben und deren Gehalt nicht ausreichend für den Lebensunterhalt ist. Die Bundesagentur für Arbeit stellt unter gewissen Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss.

Das Wichtigste im Überblick:

Gefördert wird wenn u.a. eine der folgenden Voraussetzungen in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zutreffen:

  • in einem Betrieb, der zu weit von den Eltern entfernt ist um Zuhause wohnen zu bleiben
  • für Personen, die über 18 oder bereits verheiratet sind
  • für Personen, die mindestens ein Kind haben und nicht mehr bei den Eltern leben 

Nicht gefördert werden:

  • schulische Ausbildung
  • bei bereits Erhaltenen Leistungen einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind

Weitere Informationen
und Online Antrag

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Sprachförderung

Sprachkursförderung

Mit dem Job-BSK gibt es die Möglichkeit einen berufsbegleitenden Sprachkurs für Beschäftigte fördern zu lassen, der den Einstieg im Betrieb auch bei geringen Deutschkenntnissen unterstützt.

Voraussetzungen:

  • Teilnahmeberechtigung benötigt, welche entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von den Arbeitsagenturen bzw. den Jobcentern 

Förderung:

  • Job-BSK werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro zahlen Beschäftigte einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

 

Integration im Betrieb

Voraussetzungen

Umformulieren: Eine durch Vielfalt geprägte Gesellschaft ist Realität, der Umgang mit Vielfalt jedoch längst keine Normalität in Deutschland. Dies zeigt sich auch im beruflichen Umfeld. Damit Unternehmen zukunftsfähig bleiben, gilt es, die betriebliche Integration als Stärkung des Zusammenhalts aller Teile der Belegschaft voranzutreiben.

Integrationsmanager

Betrieblichen Integrationsmanagern fällt dabei die Aufgabe zu, Potenziale von Kollegen zu erkennen, Kompetenzen zu fördern, mehrkulturell gewachsene Belegschaften auf dem Unternehmensschiff zu dirigieren und den Mehrwert der Vielfalt sichtbar zu machen. Sie stellen sicher, dass gesellschaftliche Teilhabe im Unternehmen und die Integration in betriebliche Abläufe und Prozesse dauerhaft gewährleistet werden. Dabei unterstützen sie auch unmittelbar Zugewanderte bei der innerbetrieblichen Integration.

Der bundeseinheitliche Zertifikatslehrgang „Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)“ greift diese Anforderungen auf. Er ist branchenübergreifend konzipiert. 

Betrieblicher Integrationsmanager IHK