Fachkräfte
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Themen:
Fördermöglichkeiten Erste Schritte im Betrieb Integration im Betrieb
Fördermöglichkeiten
Für Arbeitgeber
Beratungsförderung - Internationals
Mit der Förderung Internationals wird die Rekrutierung und die nachhaltige Integration von Fachkräften aus dem Ausland unterstützt. Gefördert werden kleine und mittelständige Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen.
Das Wichtigste im Überblick
- Förderung von KMU (Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen), je größe mit anderem Fördersatz
- Förderung von Einstellung internationaler Fachkräfte, darunter auch Auszubildende und dual Studierende
- Förderung einmalig mit bis zu drei Beschäftigungsverhältnissen
Nicht gefördert werden
- Beschäftigungsverhältnisse von Internationals, die sich zum Einstellungszeitpunkt schon in Deutschland oder im EU/EWR-Raum aufhalten
- Beschäftigungsverhältnisse, die vor Beginn der Richtlinie (2024) geschlossen wurden
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
Für Fachkräfte
Für Fachkräfte
Förderung über den Anerkennungszuschuss
Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können gefördert werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Förderung für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und einen internationalen Abschluss anerkennen lassen wollen
- und deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet sowie an Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können
- Förderung von: Anerkennungsverfahren oder Zeugnisbewertung (100 - 600 €), Qualifikationsanalysen (bis zu 1.200 €), Qualifizierungsmaßnahmen während der Anerkennung (bis zu 3.00 €)
- Antrag auf Förderung muss vor Anerkennungsantrag gestellt werden - keine rückwirkende Förderung möglich
Für Auszubildende
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann von Auszubildenden in Anspruch genommen werden, die in einer eigenen Wohnung leben und deren Gehalt nicht ausreichend für den Lebensunterhalt ist. Die Bundesagentur für Arbeit stellt unter gewissen Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss.
Das Wichtigste im Überblick:
Gefördert wird wenn u.a. eine der folgenden Voraussetzungen in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zutreffen:
- in einem Betrieb, der zu weit von den Eltern entfernt ist um Zuhause wohnen zu bleiben
- für Personen, die über 18 oder bereits verheiratet sind
- für Personen, die mindestens ein Kind haben und nicht mehr bei den Eltern leben
Nicht gefördert werden:
- schulische Ausbildung
- bei bereits Erhaltenen Leistungen einer anderen Behörde, die mit der BAB vergleichbar sind
Erste Schritte im Betrieb
Unterstützung bei ersten Schritten
Um ein reibungsloses Onboarding im Betrieb zu garantieren, ist es empfehlenswert die internationale Fachkräfte bei der Einreise und Integration unterstützen, z.B. durch Bereitstellung von Checklisten. Diese Begleitung erleichtert den reibungslosen Start und fördert die Bindung internationaler Fachkräfte.
Wichtige erste Schritte:
- Fachkräfte mit Incoming-Krankenversicherung einreisen lassen (Visumnachweis erforderlich)
- Wohnungsanmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einreise bei der zuständigen Meldebehörde organisieren (Wohnungsgeberbestätigung beachten)
- Gesetzliche Krankenversicherung ab Arbeitsbeginn einrichten lassen
- Unterstützung bei der Bankkontoeröffnung (Ausweisdokumente und Anmeldung mitbringen)
- Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen (Fotos, Pass, Arbeitsvertrag mitführen)
Zusätzliche Maßnahmen
Die Bereitstellung zusätzlicher Infomaterialien zu Behördenweg, Öffnungszeiten und Ansprechpartnern sowie die Vermittlung an das Welcome Center, können das Ankommen erleichtern.

Integration im Betrieb
Integrationsmanagement
Vielfalt prägt die Gesellschaft, ist jedoch im beruflichen Umfeld noch nicht alltäglich. Betriebliches Integrationsmanagement fördert den Zusammenhalt, steigert die Motivation und sichert langfristig den Unternehmenserfolg durch effektive Einbindung internationaler Fachkräfte.
Weiterbildung “Betrieblicher Integrationsmanager” (IHK)
Betriebliche Integrationsmanager erkennen Potenziale, fördern Kompetenzen und steuern mehrkulturelle Teams. Sie gewährleisten die nachhaltige Integration in Prozesse und unterstützen Zugewanderte direkt bei der Teilhabe.
Die bundesweiter Zertifikatslehrgang der IHK zum betrieblichen Integrationsmanager ist ein branchenübergreifender Lehrgang (ca. 76 Stunden). Er vermittelt praxisnahe Kompetenzen für rechtliche Rahmenbedingungen, Maßnahmenplanung und interkulturelle Führung und wird mit einer Projektarbeit abgeschlossen.
Zielgruppe
- Mitarbeitende, die im Unternehmen Verantwortung und leitende Funktionen für die betriebliche Integration von Fachkräften aus dem Ausland, Migranten und Flüchtlingen übernehmen wollen
- Personen (in kleinen und mittleren Unternehmen und kommunalen Verwaltungen), die strategisch mit der innerbetrieblichen Organisation der Integration von Zugewanderten beauftragt sind
- Mitarbeitende im Personalwesen oder in der Personalentwicklung
- betriebliches Ausbildungspersonal
